Allianz Travel bietet entgegenkommende Regelungen für Betroffene der Flutkatastrophe in Deutschland 

München, 22. Juli 2021. Alle von der Unwetter- und Flutkatastrophe unmittelbar betroffenen Kunden, die einen Reiseschutz von Allianz Travel haben, sind auch für diesen Fall gut abgesichert.
Auch wenn viele Menschen gerade andere Sorgen haben – finanzielle Probleme in Verbindung mit einer geplanten Reise sollten nicht zusätzlich belasten. Um unmittelbar Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen, bietet Allianz Travel entgegenkommende Regelungen für alle Versicherten. Im Rahmen einer bestehenden Reiserücktritt- und/oder Reiseabbruch-Versicherung werden grundsätzlich die Kosten für eine Reisestornierung oder die vorzeitige Rückreise bei einem bereits angetretenen Urlaub übernommen. Ebenso sind nicht genutzte Reiseleistungen gedeckt. Die Reiserücktritt- und / oder Reiseabbruch-Versicherung greift zum Beispiel auch, wenn man selbst oder die Reisebegleitung als Ersthelfer tätig ist, das eigene Haus unbewohnbar ist, die Unterkunft am Reiseziel unbewohnbar wird oder eine Zwangsevakuierung am Urlaubsort angeordnet wurde. Gleiches gilt, wenn man als Mitglied der Bundeswehr aufgrund einer Flutkatastrophe versetzt, abgeordnet oder der Urlaubsstatus geändert wird. Ebenso leisten beide Versicherungen, wenn es einem Beförderungsunternehmen nicht möglich ist, Reisende aufgrund einer Naturkatastrophe rechtzeitig zum vorgesehenen Reiseziel zu bringen. 
 
Kann aufgrund der Flutkatastrophe eine Reise nicht planmäßig beendet werden, übernimmt die Reiseabbruch-Versicherung im vereinbarten Rahmen außerdem die notwendigen Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung und Rückreise. Und schließlich wird der Kreis der Familienangehörigen um Mitbewohner, Vormunde und gesetzliche Betreuer sowie bezahlte und im selben Haushalt lebende Pflegekräfte erweitert. 
Generell zeigt sich Allianz Travel im Anbetracht der Flutkatastrophe kulant, auch bei der Schadenmeldung. Normalerweise muss eine Reisestornierung innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen. Da dies aufgrund der Umstände für viele nicht möglich sein wird, reicht die Meldung, sobald die betroffenen Kunden dazu in der Lage sind.
 
„Allianz Partners ist für ihre Kunden da, wenn es darauf ankommt. Die entgangene Reise sollte keine zusätzliche Belastung für Menschen in Not sein,“ sagt Jacob Fuest, CEO von Allianz Partners. „Wir sind von den Ausmaßen der Zerstörung sehr betroffen und möchten mit unserem Tun einen Beitrag für unsere Kunden in den Katastrophen-Gebieten leisten.“ 
 
Die aufgeführten Leistungen gelten für alle Kunden, die unmittelbar betroffen sind, für ihre bereits gebuchten und noch in 2021 stattfindenden Reisen sowie für Ersthelfer, die während ihres geplanten Reisezeitraums im Einsatz sind.