Verbesserte Leistungen mit neuem Corona-Reiseschutz

Ab 1. September 2020 bietet Allianz Travel ihren Kunden für ausgewählte Reiseschutz-Produkte einen erweiterten „COVID-19 Schutz“ an. 
München, 18. August 2020. Seit die Bundesregierung Mitte Juni die weltweite Reisewarnung aufgehoben hat, ist Reisen grundsätzlich wieder möglich. Trotzdem stuft die Weltgesundheitsorganisation WHO die Krankheit COVID-19 weiterhin als Pandemie ein. Das bedeutet: wer eine gebuchte Reise wegen dieser Erkrankung nicht antritt oder abbricht, kann häufig auf keinen herkömmlichen Reiseschutz zurückgreifen, da Pandemien als versichertes Risiko oft ausgeschlossen sind. Damit Allianz Travel-Kunden so sorgenlos wie möglich ihren Urlaub planen, buchen und genießen können, wurde das Reiseschutz-Angebot in Bezug auf die aktuellen Gegebenheiten verbessert und überarbeitet. Neu ist die ausdrückliche Absicherung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung, wie zum Beispiel COVID-19, sowie die Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne.
Ab 1. September 2020 treten die Neuerungen für wesentliche Allianz Travel-Produkte in Kraft. 
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die erweiterte Reiserücktritt-Deckung. Wer an COVID-19 erkrankt oder wegen Krankheitsverdacht unter persönliche Quarantäne gestellt wird und deshalb eine geplante Reise stornieren muss, bekommt die Kosten ebenso erstattet wie bei jedem anderen versicherten Reiserücktritt. „Wir haben unseren Kunden bereits zu Beginn der Corona-Krise kulante Umbuchungsmöglichkeiten angeboten“, sagt Jacob Fuest, CEO von Allianz Partners Deutschland. „Gleichzeitig konnten wir feststellen, dass das Thema Reiseschutz allgemein an Bedeutung gewonnen hat. Und genau darin liegt eine große Chance, die wir nutzen wollen“, so der Vorsitzende der Geschäftsführung von Allianz Partners Deutschland weiter.
Auch während des Urlaubs greifen die verbesserten Leistungen. Wer unterwegs an COVID-19 erkrankt, erhält vollen medizinischen Schutz im Rahmen einer Reise-Krankenversicherung. Diese umfasst eine Notfallhilfe rund um die Uhr durch Fachärzte und deckt alle medizinisch erforderlichen Leistungen ab. Außerdem übernimmt der Corona-Reiseschutz im Falle eines Reiseabbruchs auch die Kosten einer Extrarückreise sowie im Falle einer persönlichen Quarantäne vor Ort die Kosten für die Verlängerung der Reise. „Unser Reiseschutz enthält bereits viele Leistungen, die unsere Kunden in Zeiten von Corona unterstützen. Der verbesserte Corona-Reiseschutz von Allianz Travel ergänzt nun unsere bisherigen Leistungen und schützt Reisende vor Kosten, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstehen können“, sagt Fuest abschließend.
 
Übrigens: Die Reiserücktritt- und die Reiseabbruch-Versicherung greifen auch, wenn der Ehepartner oder nahe Verwandte zuhause an COVID-19 erkranken oder im Krankenhaus betreut werden müssen.