Allianz Partners Accessibility

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.allianz-partners.at.

Wir, das Team der AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich („Allianz Partners“) sind bestrebt, unsere Website für alle Benutzer:innen barrierefrei zugänglich zu machen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Aktuelle Anpassungen setzen wir um im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (auch European Accessibility Act (EAA).

Unser Ziel ist es, eine inklusive Online-Erfahrung zu bieten, die den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und kontinuierlich verbessert wird.

1. Kompatibilität:  Unsere Website ist mit gängigen Bildschirmleseprogrammen und assistiven Technologien kompatibel.

2. Struktur und Navigation:  Wir verwenden klare und konsistente Navigationselemente, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.

3. Textalternativen:  Bilder und Multimedia-Inhalte sind mit Textalternativen (Alt Text) versehen, um Informationen zugänglich zu machen.

4. Kontrast und Lesbarkeit:  Wir achten auf ausreichenden Farbkontrast und Schriftgröße, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter der E-Mail-Adresse service.at@allianz.com zu kontaktieren. Wir schätzen Ihr Feedback und werden Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe [ABCDE] der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) teilweise vereinbar. Grund hierfür sind folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen:

- Anforderung 9.1.1.1 - Bei Nicht-Text-Elementen (Bilder, Icons, Bedienelemente, Multimedia usw.) fehlen Textalternativen, so dass Bildschirmlesegeräte und andere Hilfsmittel ihre Bedeutung nicht vermitteln können.

- Anforderung 9.1.2.1 - Bei reinen Audio- oder Videoinhalten fehlt ein Transkript oder alternativer Text, so dass Benutzer, die den Inhalt nicht sehen oder hören können, ein unvollständiges Erlebnis haben.

- Anforderung 9.1.2.3 - Videoinhalte, die sich auf visuelle Informationen stützen, enthalten keine Audiobeschreibung oder eine gleichwertige Textalternative, wodurch Nutzer mit Sehbehinderungen benachteiligt werden.

- Anforderung 9.1.2.5 - Voraufgezeichnete Videoinhalte enthalten keine Audiobeschreibung, um wesentliche visuelle Details zu vermitteln, was sich auf Nutzer auswirkt, die auf auditive Hinweise für den visuellen Kontext angewiesen sind.

- Anforderung 9.1.3.1 - Die strukturellen und semantischen Informationen (wie z. B. Überschriften, Listen und Beziehungen zwischen Inhaltselementen) sind nicht programmatisch bestimmbar, was es für unterstützende Technologien schwierig macht, die Seite korrekt zu interpretieren.

- Anforderung 9.1.4.1 - Wesentliche Informationen und Anweisungen werden ausschließlich durch Farbhinweise vermittelt, was für Menschen mit Farbenblindheit oder anderen Sehbehinderungen problematisch sein kann.

- Anforderung 9.1.4.3 - Text und Bilder von Text erfüllen nicht das Mindestkontrastverhältnis zu ihrem Hintergrund, was die Lesbarkeit, insbesondere für sehbehinderte Nutzer, beeinträchtigt.

- Anforderung 9.2.4.1 - Es gibt keine effiziente Methode, um sich wiederholende Inhaltsblöcke (z. B. Navigationsmenüs) zu umgehen, so dass die Benutzer gezwungen sind, denselben Inhalt auf jeder neuen Seite zu wiederholen.

- Anforderung 9.2.4.3 - Die interaktiven Elemente auf einer Seite folgen bei der Tastaturnavigation keiner logischen, intuitiven Reihenfolge, was zu Verwirrung und Fehlern führen kann.

- Anforderung 9.2.4.4 - Hyperlinks weisen weder im Text noch im Kontext eindeutig auf ihr Ziel oder ihre Funktion hin, so dass es für die Benutzer schwierig ist, festzustellen, wohin der Link sie führen wird.

- Anforderung 9.2.4.6 - Auf Seiten und Formularen fehlen klare, gut strukturierte Überschriften und Beschriftungen, was die Fähigkeit der Benutzer einschränkt, den Inhalt schnell zu überfliegen oder dessen Organisation zu verstehen

- Anforderung 9.2.4.7 - Wenn Benutzer über die Tastatur navigieren, ist der aktuelle Fokus nicht deutlich sichtbar, was die Orientierung und die Benutzerfreundlichkeit für diejenigen beeinträchtigt, die keinen Mauszeiger sehen können.

- Anforderung 9.2.5.3 - Der zugängliche Name (der von unterstützenden Technologien verwendet wird) für interaktive Steuerelemente stimmt nicht mit der sichtbaren Bezeichnung überein, was zu Inkonsistenzen führt, die Benutzer verwirren können.

- Anforderung 9.3.3.2 - Wesentliche Anweisungen und Beschriftungen für Formularfelder oder interaktive Komponenten fehlen oder sind unklar, was die Wahrscheinlichkeit von Benutzerfehlern erhöht.

- Anforderung 9.3.3.3 - Das System bietet keine Korrekturvorschläge oder Anleitungen an, nachdem ein Fehler entdeckt wurde, was die Benutzer daran hindert, ihre Fehler leicht zu beheben.

- Anforderung 9.4.1.2 - Den Elementen der Benutzeroberfläche fehlen klar definierte, zugängliche Namen, Rollen und dynamische Eigenschaften, was ihre korrekte Bedienung mit Hilfsmitteln erschwert.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit dem BaFG zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form eines internen Audits. Ein externes Audit ist derzeit noch im Gange, die Ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien gemäß EU-Webseiten-Richtlinie, WCAG 2.1. Unser Unternehmen verpflichtet sich, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Vielen Dank, dass Sie unsere Allianz Partners Website besuchen. Wir freuen uns darauf, Ihnen eine zugängliche und angenehme Online-Erfahrung zu bieten.