Allianz Partners Accessibility

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.allianz-partners.at.

Wir, das Team der AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich („Allianz Partners“) sind bestrebt, unsere Website für alle Benutzer:innen barrierefrei zugänglich zu machen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Aktuelle Anpassungen setzen wir um im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG – tritt am 28. Juni 2025 in Kraft) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (auch European Accessibility Act (EAA).

Unser Ziel ist es, eine inklusive Online-Erfahrung zu bieten, die den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und kontinuierlich verbessert wird.

1. Kompatibilität:  Unsere Website ist mit gängigen Bildschirmleseprogrammen und assistiven Technologien kompatibel.

2. Struktur und Navigation:  Wir verwenden klare und konsistente Navigationselemente, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.

3. Textalternativen:  Bilder und Multimedia-Inhalte sind mit Textalternativen (Alt Text) versehen, um Informationen zugänglich zu machen.

4. Kontrast und Lesbarkeit:  Wir achten auf ausreichenden Farbkontrast und Schriftgröße, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter der E-Mail-Adresse service.at@allianz.com zu kontaktieren. Wir schätzen Ihr Feedback und werden Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Wir haben https://www.allianz-partners.com/de_AT.html im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei erfüllen wir folgende Prinzipien:

Wahrnehmbar

- Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.

- Der Inhalt ist anpassbar, sodass Nutzer die Textgröße individuell einstellen können, ohne dass die Benutzeroberfläche an Funktionalität verliert.

- Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.

Bedienbar

- Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).

- Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.

- Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.

- Skiplinks sind implementiert, um eine schnelle Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen und so die Zugänglichkeit und Benutzererfahrung zu verbessern.

- Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.

- Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.

Verständlich

- Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet

- Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.

- Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.

- Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert

- Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern

- Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird in Textform beschrieben

- Wo erforderlich, werden Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn Inhalte eine Eingabe durch die Nutzenden erfordern

- Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus

Robust

- Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können

Wir testen  https://www.allianz-partners.com/de_AT.html mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern:

- Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.

- Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.

Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.

Standards:

Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 teilweise vereinbar. Grund hierfür sind folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen:

Anforderung 9.1.1.1 - Bei Nicht-Text-Elementen (Bilder, Icons, Bedienelemente, Multimedia usw.) fehlen teilweise Textalternativen, so dass Bildschirmlesegeräte und andere Hilfsmittel ihre Bedeutung nicht vollständig vermitteln können.

Anforderung 9.1.2.1 - Bei reinen Audio- oder Videoinhalten fehlt teilweise ein Transkript oder alternativer Text, so dass Benutzer, die den Inhalt nicht sehen oder hören können, ein unvollständiges Erlebnis haben.

Anforderung 9.1.2.3 - Videoinhalte, die sich auf visuelle Informationen stützen, enthalten teilweise keine Audiobeschreibung oder eine gleichwertige Textalternative, wodurch Nutzer mit Sehbehinderungen benachteiligt werden.

Anforderung 9.1.2.5 - Voraufgezeichnete Videoinhalte enthalten teilweise keine Audiobeschreibung, um wesentliche visuelle Details zu vermitteln, was sich auf Nutzer auswirkt, die auf auditive Hinweise für den visuellen Kontext angewiesen sind.

Anforderung 9.1.3.1 - Die strukturellen und semantischen Informationen (wie z. B. Überschriften, Listen und Beziehungen zwischen Inhaltselementen) sind teilweise nicht programmatisch bestimmbar, was es für unterstützende Technologien schwierig macht, die Seite korrekt zu interpretieren.

Anforderung 9.1.4.1 - Wesentliche Informationen und Anweisungen werden teilweise ausschließlich durch Farbhinweise vermittelt, was für Menschen mit Farbenblindheit oder anderen Sehbehinderungen problematisch sein kann.

Anforderung 9.1.4.3 - Text und Bilder von Text erfüllen teilweise nicht das Mindestkontrastverhältnis zu ihrem Hintergrund, was die Lesbarkeit, insbesondere für sehbehinderte Nutzer, beeinträchtigt.

Anforderung 9.2.4.1 - Es gibt teilweise keine effiziente Methode, um sich wiederholende Inhaltsblöcke (z. B. Navigationsmenüs) zu umgehen, so dass die Benutzer gezwungen sind, denselben Inhalt auf jeder neuen Seite zu wiederholen.

Anforderung 9.2.4.3 - Die interaktiven Elemente auf einer Seite folgen teilweise bei der Tastaturnavigation keiner logischen, intuitiven Reihenfolge, was zu Verwirrung und Fehlern führen kann.

Anforderung 9.2.4.4 - Hyperlinks weisen teilweise weder im Text noch im Kontext eindeutig auf ihr Ziel oder ihre Funktion hin, so dass es für die Benutzer schwierig ist, festzustellen, wohin der Link sie führen wird.

Anforderung 9.2.4.6 - Auf Seiten und Formularen fehlen teilweise klare, gut strukturierte Überschriften und Beschriftungen, was die Fähigkeit der Benutzer einschränkt, den Inhalt schnell zu überfliegen oder dessen Organisation zu verstehen.

Anforderung 9.2.4.7 - Wenn Benutzer über die Tastatur navigieren, ist der aktuelle Fokus teilweise nicht deutlich sichtbar, was die Orientierung und die Benutzerfreundlichkeit für diejenigen beeinträchtigt, die keinen Mauszeiger sehen können.

Anforderung 9.2.5.3 - Der zugängliche Name (der von unterstützenden Technologien verwendet wird) für interaktive Steuerelemente stimmt teilweise nicht mit der sichtbaren Bezeichnung überein, was zu Inkonsistenzen führt, die Benutzer verwirren können.

Anforderung 9.3.3.2 - Wesentliche Anweisungen und Beschriftungen für Formularfelder oder interaktive Komponenten fehlen teilweise oder sind unklar, was die Wahrscheinlichkeit von Benutzerfehlern erhöht.

Anforderung 9.3.3.3 - Das System bietet teilweise keine Korrekturvorschläge oder Anleitungen an, nachdem ein Fehler entdeckt wurde, was die Benutzer daran hindert, ihre Fehler leicht zu beheben.

Anforderung 9.4.1.2 - Den Elementen der Benutzeroberfläche fehlen teilweise klar definierte, zugängliche Namen, Rollen und dynamische Eigenschaften, was ihre korrekte Bedienung mit Hilfsmitteln erschwert.

- Anforderung 9.1.3.2 - Die Inhalte auf der Seite sind teilweise nicht in einer sinnvollen und logischen Reihenfolge präsentiert, was die Benutzerfreundlichkeit für Bildschirmlesegeräte beeinträchtigen kann.

Anforderung 9.1.4.10 - Inhalte passen sich teilweise bei Vergrößerung der Ansicht (bis zu 400%) nicht ohne Verlust von Informationen oder Funktionalität an, was die Zugänglichkeit für sehbehinderte Benutzer beeinträchtigen kann.

Anforderung 9.1.4.11 - Nicht-Text-Elemente, wie Fokusindikatoren und Bedienelemente, weisen teilweise nicht ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf, was ihre Sichtbarkeit beeinträchtigen kann.

- Anforderung 9.1.4.13 - Inhalte, die bei Hover oder Fokus angezeigt werden, sind teilweise nicht leicht zugänglich und lesbar, was die Benutzerfreundlichkeit beeinträchtigen kann.

Anforderung 9.2.4.11 - Der Fokus wird teilweise durch andere Inhalte verdeckt, was die Benutzerfreundlichkeit beeinträchtigen kann

Anforderung 9.4.1.3 - Statusmeldungen werden teilweise nicht automatisch angekündigt, was die Benutzererfahrung beeinträchtigen kann.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und am 31.07.2025 nach weiterer Prüfung ergänzt:

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit dem BaFG zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte im ersten Schritt in Form eines internen Audits. 

Im zweiten Schritt wurde eine externe Agentur zur weiteren Prüfung beauftragt, um die Anforderungen der Barrierefreiheitsstandards EN 301 549 (WCAG 2.2) und RGAA 4.1 zu erfüllen. Das externe Audit wurde von der AccessiWay GmbH (1020 Wien) durchgeführt. Derzeit entsprechen wir diesen Standards teilweise. AccessiWay unterstützt uns bei der Analyse, Bewertung und Optimierung unserer Inhalte, um die vollständige Konformität zu erreichen.

Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während dieses Prozesses.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien gemäß EU-Webseiten-Richtlinie, WCAG 2.2. Unser Unternehmen verpflichtet sich, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Vielen Dank, dass Sie unsere Allianz Partners Website besuchen. Wir freuen uns darauf, Ihnen eine zugängliche und angenehme Online-Erfahrung zu bieten.