Die Konformitätsprüfung wurde von Accessi+ durchgeführt. Diese Website erfüllt die Anforderungen der Normen EN 301 549 (WGAC 2.1) und RGAA 4.1 nur teilweise, da die unten aufgeführten Punkte nicht erfüllt sind. Eine Analyse und Bewertung des Inhalts der Website ist im Gange, um sie den vorgeschriebenen Anforderungen anzupassen.

Allianz Partners Barrierefreiheit
AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris). Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz), verpflichtet sich, seine Website der EU-Richtlinie 2019/882 darzustellen. Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website der Allianz Partners Schweiz.
Stand der Einhaltung
Die Konformitätsprüfung wurde von Accessi+ durchgeführt. Diese Website erfüllt die Anforderungen der Normen EN 301 549 (WGAC 2.1) und RGAA 4.1 nur teilweise, da die unten aufgeführten Punkte nicht erfüllt sind. Eine Analyse und Bewertung des Inhalts der Website ist im Gange, um sie den vorgeschriebenen Anforderungen anzupassen.
Nicht zugängliche Inhalte
Der unten aufgeführte Inhalt ist aus folgendem Grund nicht zugänglich: Nichteinhaltung der EN 301 549 (WGAC 2.1) wie folgt:
- Anforderung 9.1.1.1 - Für Nicht-Text-Elemente (Bilder, Symbole, Steuerelemente, Multimedia usw.) fehlen Textalternativen, so dass Screenreader und andere Hilfstechnologien ihre Bedeutung nicht vermitteln können.
- Anforderung 9.1.2.1 - Bei reinen Audio- oder Videoinhalten fehlt ein Transkript oder alternativer Text, so dass Benutzer, die den Inhalt nicht sehen oder hören können, ein unvollständiges Erlebnis haben.
- Anforderung 9.1.2.3 - Videoinhalte, die sich auf visuelle Informationen stützen, enthalten keine Audiobeschreibung oder eine gleichwertige Textalternative, wodurch Nutzer mit Sehbehinderungen benachteiligt werden.
- Anforderung 9.1.2.5 - Voraufgezeichnete Videoinhalte enthalten keine Audiobeschreibung, um wesentliche visuelle Details zu vermitteln, was sich auf Nutzer auswirkt, die auf auditive Hinweise für den visuellen Kontext angewiesen sind.
- Anforderung 9.1.3.1 - Die strukturellen und semantischen Informationen (wie z. B. Überschriften, Listen und Beziehungen zwischen Inhaltselementen) sind nicht programmatisch bestimmbar, was es für unterstützende Technologien schwierig macht, die Seite korrekt zu interpretieren.
- Anforderung 9.1.4.1 - Wesentliche Informationen und Anweisungen werden ausschließlich durch farbliche Hinweise vermittelt, was für Menschen mit Farbenblindheit oder anderen Sehbehinderungen problematisch sein kann.
- Anforderung 9.1.4.3 - Text und Bilder von Text erfüllen nicht das Mindestkontrastverhältnis zu ihrem Hintergrund, was die Lesbarkeit, insbesondere für sehbehinderte Nutzer, beeinträchtigt.
- Anforderung 9.2.4.1 - Es gibt keine effiziente Methode, um sich wiederholende Inhaltsblöcke (z. B. Navigationsmenüs) zu umgehen, so dass die Benutzer gezwungen sind, denselben Inhalt auf jeder neuen Seite erneut zu lesen.
- Anforderung 9.2.4.3 - Die interaktiven Elemente auf einer Seite folgen bei der Tastaturnavigation keiner logischen, intuitiven Reihenfolge, was zu Verwirrung und Fehlern führen kann.
- Anforderung 9.2.4.4 - Hyperlinks weisen weder im Text noch im Kontext eindeutig auf ihr Ziel oder ihre Funktion hin, so dass es für den Benutzer schwierig ist, festzustellen, wohin der Link ihn führen wird.
- Anforderung 9.2.4.6 - Auf Seiten und Formularen fehlen klare, gut strukturierte Überschriften und Beschriftungen, was die Fähigkeit der Benutzer einschränkt, den Inhalt schnell zu überfliegen oder dessen Organisation zu verstehen.
- Anforderung 9.2.4.7 - Wenn Benutzer über die Tastatur navigieren, ist der aktuelle Fokus nicht deutlich sichtbar, was die Orientierung und die Benutzerfreundlichkeit für diejenigen beeinträchtigt, die keinen Mauszeiger sehen können.
- Anforderung 9.2.5.3 - Der zugängliche Name (der von unterstützenden Technologien verwendet wird) für interaktive Steuerelemente stimmt nicht mit der sichtbaren Beschriftung überein, was zu Inkonsistenzen führt, die Benutzer verwirren können.
- Anforderung 9.3.3.2 - Wesentliche Anweisungen und Beschriftungen für Formularfelder oder interaktive Komponenten fehlen oder sind unklar, was die Wahrscheinlichkeit von Benutzerfehlern erhöht.
- Anforderung 9.3.3.3 - Das System bietet keine Korrekturvorschläge oder Anleitungen an, nachdem ein Fehler erkannt wurde, was die Benutzer daran hindert, ihre Fehler leicht zu beheben.
- Anforderung 9.4.1.2 - Den Elementen der Benutzeroberfläche fehlt es an klar definierten, zugänglichen Namen, Rollen und dynamischen Eigenschaften, was ihre ordnungsgemäße Bedienung mit Hilfsmitteln erschwert.
Diese Erklärung wurde am 27/05/2025 aktualisiert.
Die Informationen in dieser Erklärung stammen aus einer Bewertung, die von einer dritten Partei, Acessi+ SAS France, durchgeführt wurde.