Äußern Sie Ihre Bedenken: Meldewege von Allianz Partners

Bei Allianz Partners sind wir gemeinsam stärker. Wir stützen uns auf unsere starken Werte und Prinzipien. Wir behandeln uns gegenseitig mit Respekt, wir handeln integer, sind transparent und sagen die Wahrheit.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regelungen hat für uns höchste Priorität. Wenn Verstöße frühzeitig erkannt werden, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden für Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner und das Unternehmen selbst zu verhindern oder zu mindern.

Wenn Sie Informationen darüber haben, dass ein Unternehmen der Allianz Partners oder einer ihrer Zulieferer gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regeln verstoßen hat, ermutigen wir Sie, uns dies zu melden. Sie können Fehlverhalten über unseren Online-Meldekanal anonym melden:

Mit dem Speak-Up-Tool bieten wir eine einfache Möglichkeit, Bedenken zu melden. Das Tool schützt Ihre Identität vollständig. Wir stellen sicher, dass jeder gemeldete Vorfall von unseren unabhängigen Prüfer:innen unparteiisch und effizient bearbeitet wird.

Auf der Grundlage Ihrer Meldung können wir dazu beitragen, mögliche Verstöße zu unterbinden, den Betroffenen zu helfen und unsere Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Es hilft uns auch, die Risiken künftiger Verstöße zu minimieren.

Sie können das Speak-Up-Tool oder einen der anderen unten aufgeführten Meldekanäle nutzen, wenn Sie Informationen darüber haben, dass Einheiten von Allianz Partners oder einer ihrer Zulieferer gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regeln verstoßen. 

Zu den Vorfällen, die Sie melden können, gehören z.B.: 

  • Betrug, Diebstahl oder Korruption
  • Kartellrechtsverstöße und potenzielle Interessenkonflikte
  • finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen Rechnungslegungs- odder Steuervorschriften
  • Diskriminierung, Belästigung, schädliche Arbeitsbedingungen und andere Menschenrechtsverletzungen
  • schwere Umweltschäden
IWenn Sie wissen möchten, welche Normen auf uns und unsere Lieferanten anwendbar sind, verweisen wir auf:


Unser Speak-Up-Tool und die anderen Meldekanäle stehen jedem und jeder offen, der oder die für Allianz Partners oder ihre Zulieferer arbeitet. Sie stehen auch allen anderen Personen innerhalb oder außerhalb von Allianz Partners offen, die Informationen über ein potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Unternehmen von Allianz Partners oder deren Lieferanten haben.

Sie können einen Vorfall auch dann melden, wenn Sie nicht direkt davon betroffen sind. Wenn Sie von einem Vorfall betroffen sind, können Sie auch eine andere Person bitten, in Ihrem Namen eine Meldung zu machen.

Sie können Vorfälle entweder anonym oder unter Angabe Ihrer Identität melden. Für unser Untersuchungsteam ist es hilfreich, wenn Sie bei der Meldung Ihren Namen und/oder eine E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie kontaktieren, falls wir weitere Fragen haben.

Unabhängig davon, wie Sie Ihr Anliegen vorbringen (per E-Mail, über das Speak-Up-Tool, per Brief oder persönlich), wird Ihre Meldung mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt.

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Sie können jeden Vorfall auch persönlich direkt an das jeweilige Allianz Partners Compliance Team in dem Land, in dem Sie leben, melden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der lokalen Allianz Partners Website. Informationen zu den Ansprechpartnern von Allianz Partners weltweit finden Sie hier.

Die oben genannten Kanäle sind nicht für Beschwerden gedacht, die nicht auf ein Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen externe Gesetze und Vorschriften oder interne Unternehmensregeln zurückzuführen sind. Beschwerden, die sich auf eine Versicherungspolice oder eine unserer Dienstleistungen beziehen, sollten über den entsprechenden Unternehmenskanal eingereicht werden, der in den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice angegeben ist.

Allianz Partners wird Fehlverhalten umgehend und angemessen durch geschultes Personal untersuchen, das geeignete Verfahren einschließlich eines formellen Untersuchungsprozesses einhält. Der Prozess der Bewertung der Anschuldigungen, die in der Whistleblowing-Meldung offengelegt werden, und die Untersuchungsschritte sind im AzP-Untersuchungsprotokoll festgelegt.

Die eingereichte nicht-anonyme Meldung wird bearbeitet und der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine entsprechende Bestätigung.

Die Weiterverfolgung des Hinweises mit Informationen über die von Allianz Partners ergriffenen Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Bestätigungsdatum. In Einzelfällen, insbesondere wenn das gemeldete Anliegen komplex ist und eine intensive Untersuchung erfordert, wird ein Feedback nach sechs Monaten ab dem Bestätigungsdatum gegeben. Wenn sich die Anschuldigungen als unbegründet erweisen oder wenn die Meldung nicht mehr zutreffend ist, kann der Fall (die Meldung) geschlossen werden. In diesem Fall muss der Hinweisgeber schriftlich über die Schließung des Falles informiert werden.

Sie haben auch das Recht, sich bei den zuständigen örtlichen Behörden zu melden, wenn Sie dies wünschen.

Die deutsche Regierung hat die folgenden Behörden, die Meldungen über Fehlverhalten entgegennehmen, als externe Meldewege definiert:

  • Bundesamt für Justiz
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Bundeswettbewerbsgehörde (Bundeskartellamt)

Die französische Regierung hat die folgenden Behörden, die Meldungen über Fehlverhalten entgegennehmen, als externe Meldestellen definiert:

  • Französische Agentur für Korruptionsbekämpfung (AFA), für die Verwaltung der Korruptionsbekämpfung
  • Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF), zuständig für wettbewerbswidrige Praktiken, Produktkonformität und Verbraucherschutz
  • CoWettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence, pour les pratiques anticoncurrentielles), für wettbewerbswidrige Praktiken
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF), für Wertpapierdienstleister und Marktinfrastrukturen
  • Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (ACPR), für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
  • Generalinspektion für Umwelt und nachhaltige Entwicklung (IGEDD), zuständig für den Umweltschutz
  • Generaldirektion für Arbeit (DGT), zuständig für individuelle und kollektive Arbeitsbeziehungen, Arbeitsbedingungen
  • Generaldelegation für Beschäftigung und Berufsbildung (DGEFP), zuständig für die Beschäftigungsverwaltung
  • Verfechter der Rechte
  • Französische Justizbehörde (Justizministerium, Ministère de la Justice)
  • Andere französische Behörden, die im Anhang des französischen Dekrets Nr. 2022-1284 vom 3. Oktober 2022 über das Whistleblowiing-Verfahren aufgeführt sind. 

Gemäß dem deutschen Lieferkettengesetz und der französischen SAPIN II-Verordnung ermutigen Allianz Partners jede:n, Verstöße gegen Menschenrechte und umweltbezogene Standards zu melden.

Entsprechende Informationen finden Sie in der geltenden Verfahrensordnung (SpeakUp Rules of Procedure), die mit dem Allianz Partners Human Rights Officer abgestimmt ist.

Die Allianz Partners duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen Vorfall in gutem Glauben melden (d. h., dass die meldende Person davon überzeugt war, dass die Informationen über den gemeldeten Vorfall wahr sind). Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Alle übermittelten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Dies gilt auch für Fälle, in denen eine Prüfung die Vorwürfe nicht bestätigt.

Im Zusammenhang mit einem gemeldeten Vorfall könnte Vergeltung die Form jeder Handlung (oder Unterlassung) annehmen, die zu einem ungerechtfertigten Nachteil für die meldende Person führen könnte, zum Beispiel:

  • Personalpolitische Maßnahmen (z. B. schriftliche Abmahnung, Versetzung in ein anderes Referat/eine andere Abteilung/eine andere Einrichtung, Kündigung, Vorenthaltung von Beförderungen)
  • Belästigung oder Mobbing (z. B. Schaffung eines feindlichen Arbeitsumfelds, beleidigendes und verletzendes Verhalten, Einschüchterung jeglicher Art, unerwünschter Körperkontakt, Ausschluss von Teamaktivitäten)
  • Vergütungsaspekte (z. B. Gehalts- oder Bonuskürzungen)

Sollten Sie aufgrund Ihrer Meldung Vergeltungsmaßnahmen erfahren, zögern Sie bitte nicht, uns entweder über das Speak-Up-Tool oder über die anderen oben genannten Kanäle zu kontaktieren.